Schaden passiert – wir regeln Prozess & Versicherung

Von der Schadensmeldung bis zur Abholung: Direktverrechnung mit Ihrer Versicherung, Gutachter-Koordination und Mobilitätslösung – transparent, Schritt für Schritt.

Unverbindlich anfragen Antwort innerhalb von 1–2 Werktagen.
Beratung zur Versicherungsabwicklung in der Werkstatt

Warum diese Seite wichtig ist

Viele Kund:innen fürchten Papierkram, Zeitverlust und Unklarheit, was nun genau zu tun ist. Wir übernehmen den Ablauf – inklusive Direktverrechnung, Gutachter-Termin bei uns im Haus und Ersatzwagen – damit Sie möglichst ohne Aufwand wieder mobil sind.

So läuft’s – in 5 Schritten

  1. 1. Schaden melden – Fotos und Daten bequem über /schaden-melden/ oder telefonisch; wir dokumentieren alles.
  2. 2. Prüfung & Beratung – Technische Empfehlung (PDR, Spot-Repair oder konventionell) und Klärung, ob Haftpflicht- oder Kaskoschaden vorliegt.
  3. 3. Versicherung & Freigabe – Kalkulation, Fotos und Koordination des Sachverständigen (auf Wunsch unabhängig), Vorbereitung der Direktverrechnung über Abtretung. Sie leisten nur einen etwaigen Selbstbehalt gemäß Ihrem Kaskotarif.
  4. 4. Reparatur & Mobilität – Termin passend zu Ihrem Alltag; Ersatzwagen während der Reparatur (Haftpflicht: gegnerische Versicherung; Kasko: laut Polizze – sonst finden wir eine Lösung).
  5. 5. Übergabe & Unterlagen – Abholung nach Qualitätscheck; Rechnung oder Abtretungskopie; Hinweis zu möglichem Wertminderungsausgleich bei Haftpflichtfällen und jüngeren Fahrzeugen. Dauer: je nach Schaden und Freigabe von wenigen Stunden bis zu mehreren Tagen.

Ihre Rechte in Österreich – kurz erklärt

  • Freie Werkstattwahl – außer bei expliziter Werkstattbindung in Ihrer Kasko-Polizze.
  • Unabhängiger Sachverständiger (Haftpflicht) – Kosten trägt in der Regel die gegnerische Versicherung.
  • Direktverrechnung – wir rechnen per Abtretung direkt mit dem Versicherer ab.
  • Ersatzwagen oder Nutzungsausfall – abhängig vom Schadenfall und Ihrer Polizze.
  • Wertminderung – bei neueren Fahrzeugen in Haftpflichtfällen möglich; wir unterstützen bei der Geltendmachung.

Nachweise & Service-Belege

  • Standardisierte Fotodokumentation und koordinierte Gutachter-Termine in unserer Werkstatt.
  • Direktverrechnung und Ersatzwagen-Organisation, um Ihren Aufwand so gering wie möglich zu halten.
  • Qualitätsstandards und Lack-Garantie sind auf den jeweiligen Leistungsseiten ausgewiesen.
  • Vorher/Nachher ansehen: Referenzen.

Häufige Fragen

Muss ich zur Partnerwerkstatt der Versicherung?
In Österreich gilt grundsätzlich freie Werkstattwahl, sofern in Ihrer Kasko-Polizze keine Werkstattbindung vereinbart wurde. Wir erläutern Vor- und Nachteile transparent.
Wer zahlt den Gutachter?
Bei Haftpflichtschäden können Sie einen unabhängigen Sachverständigen wählen; die Kosten trägt in der Regel die gegnerische Versicherung.
Wie läuft die Zahlung?
Über Direktverrechnung: Wir rechnen mit der Versicherung ab; Sie begleichen nur einen möglichen Selbstbehalt oder nicht gedeckte Positionen.
Bekomme ich ein Ersatzauto?
Im Haftpflichtfall wird üblicherweise ein Ersatzwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung gewährt. Im Kaskofall richtet sich die Mobilität nach Ihrem Tarif. Wir organisieren mit Ihnen die passende Lösung.
Wird Wertminderung ersetzt?
Bei jüngeren Fahrzeugen kann in Haftpflichtfällen eine Wertminderung geltend gemacht werden. Wir beraten Sie dazu und unterstützen bei der Abwicklung mit der Versicherung.

Kurz schildern – wir übernehmen den Rest.

Unverbindlich anfragen Am schnellsten mit Fotos über /schaden-melden/.
Kontakt: Telefon +43 4276 00000 • E-Mail: office@ofer-werkstatt.at • Öffnungszeiten: Mo–Fr 08:00–17:00 Uhr.
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